Regularien/Verleih des Großkanadiers

Bedingungen über die Nutzung des Großkanadiers

Für den Verleih des Großkanadiers „Stadt Gernsheim“ gelten die im Vordruck „Verordnung des Bootswartes“ aufgestellten Regularien. Darüber hinaus verpflichtet sich der Entleiher, folgende Bedingungen zu akzeptieren und mit seiner Unterschrift auf einem gesonderten Formblatt gegenzuzeichnen.

1.) Ich bin in der Lage, den Großkanadier sachgemäß zu steuern.

2.) Ich halte die Binnenschifffahrtsordnung ein.

3.) Ich habe grundsätzlich keinen Anspruch auf Wiedergutmachungszahlungen, Ausfallgebühren
oder einen von mir bestimmten Ausweichtermin, sollte die Ausleihe am Verleihtag aufgrund höher
Gewalt oder anderer schwerwiegender Gründe (wie notwendige Reparaturen) nicht stattfinden
oder sich verzögern.

4.) Ich habe die - über diese Hinweise hinausreichenden - Regularien für den Verleih
vereinseigener Boote und deren Zubehör (Bootswartverordnung) gelesen und akzeptiere sie.

5.) Die Kanusport-Abteilung haftet nicht für eventuell auftretende Schäden oder Unfälle.

6.) Ich trage Verantwortung für eventuell auftretende Schäden und Verluste am Großkanadier und
dessen Zubehör.

7.) Der Weiterverleih an Dritte ist nicht erlaubt.

8.) Die Abteilung Kanusport ist von möglichen Forderungen Dritter freizuhalten.

9.) Boot und Zubehör werden in gereinigtem Zustand zurückgegeben.

Der Vorstand


Großkanadier-Verordnung als PDF zum downloaden

Vordruck für die Ausleihe des Großkanadiers als PDF zum downloaden