Regularien/Trainingsinhalte

Richtlinien und Arbeitsschwerpunkte der Übungsleiter

1. Allgemein

Die Trainingsausrichtung beim Kanusport Gernsheim definiert sich durch die drei „G“. Gemeint ist hierbei ein Mix aus Geschicklichkeit, Geschwindigkeit und Geselligkeit.

a.) Geschicklichkeit soll erlernt werden durch die Techniken des Wildwasserfahrens, die Ausbildung im Kehrwasser und das Umfahren der Buhnen im heimischen Rhein.

b.) Die Geschwindigkeit wird optimiert durch häufiges Tourenfahren in Verbindung mit einem gezielten Kraft- und Ausdauertraining.

c.) Der Pflege der Geselligkeit dienen die ganzjährigen Veranstaltungen des Kanusports Gernsheim, diverse Feierlichkeiten rund ums Bootshaus, der gemeinsame Austausch nach dem Training, das An- und Abpaddeln vor und nach der Saison sowie Ausfahrten auf Flüsse und Seen der näheren Umgebung.

 

2. Lerninhalte und Zielsetzungen

Die aus der Trainingsausrichtung abgeleiteten Lerninhalte stellen sich für das Wildwasser- und Tourenfahren wie folgt dar:

2.1. Wildwasser

a.) Grundschläge
b.) Ziehschläge
c.) Kehrwasser
d.) Ausrüstung, Bergung, Sicherheit
e.) Eskimorolle
f.) Erlernen von Fahrtechniken in Walzen und Wellen

2.2. Tourenfahrten

a.) Grundschläge
b.) Optimierung der Paddelschläge (Effektivität)
c.) Fahren in Strömung und Wellen
d.) Ausrüstung, Sicherheit, Schifffahrtsordnung
e.) Wiedereinsteigen auf Großgewässern
f.) Nautische Kenntnisse, Navigation.

 

3. Die Übungsleiter

3.1. Aufgaben und Tätigkeiten

Die Übungsleiter gestalten nach entsprechender Absprache:

a.) das Training
b.) nehmen verantwortlich an Vereinsfahrten teil
c.) ermöglichen Vereinskurse und Aktionen wie etwa „Schnupperkurse“ und die Teilnahme an Ferienspielen.

Hierbei übernimmt er Verantwortung für:

a.) eine fachgerechte Anleitung
b.) einen sorgsamen Umgang mit dem Vereinsmaterial
c.) die Sicherheit auf dem Wasser
d.) ein ökologisch verantwortungsvolles Verhalten in der Natur
e.) die Koordination der Gruppe.

Jeder Übungsleiter erklärt sich bereit, pro Jahr mindestens sechs Übungseinheiten verantwortlich zu übernehmen. Zur Zeit werden in der Saison (zwischen An- und Abpaddeln) angeboten: Ein Trainingstermin am Mittwoch (ab 18 Uhr), ein Just-For-Fun-Paddeltermin am Freitag (ab 18 Uhr) sowie ein sonntäglicher Jugendtrainingstermin (ab 14 Uhr). Die aktuellen Trainingstermine, Wintertrainingszeiten sowie Änderungen können online unter www.kanusport-gernsheim.de abgerufen werden.

Inhalt des Trainings sind die Förderung der sportlichen Geschicklichkeit (wie Kehrwasserfahren und Eskimotieren), die Verbesserung von Ausdauer und Geschwindigkeit (wie Kraft- und Techniktraining) und die Pflege der Geselligkeit.

Pro Trainingseinheit sollten zwei Übungsleiter zur Verfügung stehen.

3.2. Voraussetzungen und Qualifikationen

Die Vorraussetzungen für die Benennung als Übungsleiter des Kanusports Gernsheim können erworben werden durch:

a.) eine spezielle und lizenzierte Ausbildung
b.) eine entsprechende Erfahrung im Bereich des Kanusports.

3.3. Inhaltliche Elemente

Wichtige inhaltliche Elemente des Trainingsbetriebes sind:

a.) eine solide Paddeltechnik
b.) die didaktische Umsetzung der Trainingsinhalte
c.) aktive und passive Sicherheit auf dem Wasser
d.) Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen
e.) verantwortlicher Umgang mit dem Material
f.) Beachtung der ökologischen Zusammenhänge
g.) pädagogische Fähigkeiten zur Leitung einer Gruppe
h.) Vorbildfunktion

Der Verein fördert die Ausbildung potenziell interessierter Übungsleiterinnen und Übungsleiter, etwa durch die Übernahme von Kursgebühren und Fahrtkostenzuschüsse. Der Vorstand ist gehalten, entsprechende Anträge zu prüfen.

Die inhaltlichen Elemente des Trainingsbetriebes sind von den Übungsleitern differenziert auf die Bereiche Wildwasser, Tourensport und Kanadierfahrten anzuwenden.

Die unterschiedlichen Verantwortungsbereiche von erwachsenen und jugendlichen Übungsleitern regelt das Protokoll der Vorstandssitzung vom 21. November 1998.

3.4. Bestätigung der Übungsleiter

Der Vorstand des Kanusports Gernsheim benennt die Übungsleiter. Er prüft in regelmäßigen Abständen deren Qualifikation im Sport- und Ausbildungsbetrieb. Eine Rücknahme der Benennung - beispielsweise bei Nichteinhaltung der Übungsleiterverordnung, grob fahrlässigem Verhalten oder Verstößen gegen die Satzung - ist ebenfalls nur durch den Vorstand möglich.

3.5. Rechte

a. Der Übungsleiter ist über den Verein versichert
b. Er hat Weisungsrecht

3.6. Pflichten

a.) Verantwortungsvolles Handeln im Sinne der Trainings- und Fahrtengruppe gemäß der unter Punkt 3.3. beschriebenen „inhaltlichen Elemente“.
b.) regelmäßige Weiterbildungen
c.) eine rege Beteiligung am geführten Trainingsbetrieb
d.) einen dokumentierten Nachweis über jährlich mindestens sechs geleitete Trainingstermine
e.) Beschädigungen an Booten und Ausrüstung sind umgehend dem Bootswart zu melden (Verursacherprinzip). Für nachträglich dokumentierte Schäden durch diesen haftet der Übungsleiter.

3.7. Koordination

Die Koordination der Übungsleiter-Aufgaben obliegt dem Sportwart in Absprache mit dem Wander- und Jugendwart

Erstellt im Jahr 1997 durch eine von Gerhard Trunk gebildete Arbeitskommission, bestehend aus Ottmar Adler, Marco Himmelmann und Klaus Talinski. Überarbeitung 2007 durch den Webmaster.

 

Trainingsinhalte und Übungsleiterrichtlinien als PDF zum downloaden