Regularien/Spindordnung
Regelung zur Nutzung der Spinde durch Vereinsmitglieder
1.) Der Verein stellt den Mitgliedern Spinde gemäß dem Spindverteilungs-Plan zur Nutzung zur Verfügung.
2.) Die ausgewiesenen Spinde für die Kurzzeitnutzer stehen allen Vereinsmitgliedern für die Zeit der Übungsstunden und sonstigen Fahrten zeitlich befristet (24 Stunden) zur Verfügung.
3.) Für ein geeignetes Vorhängeschloss muss der Nutzer in eigener Zuständigkeit sorgen. Es wird dringend gebeten, diese Spinde nicht dauerhaft zu blockieren.
4.) Der Vorstand behält sich vor, bei Verdacht des Missbrauches, stichprobenweise ohne Vorankündigung die Nutzung durch Öffnen des Spindes zu prüfen. Durch die Belegung des Spindes erklärt sich der jeweilige Nutzer mit diesem Vorgehen einverstanden.
5.) Die aktiven Übungsleiter erhalten auf Anfrage einen Spind zur dauerhaften Nutzung zugewiesen.
6.) Der Verein belegt Spinde dauerhaft zur Einlagerung von Bootszubehör und anderem Material.
7.) Der Vorstand weist darauf hin, dass für den Inhalt der Spinde keine Haftung bei Verlust und Diebstahl übernommen wird.
Bei Rückfragen steht der Bootshauswart zur Verfügung.
Der Vorstand