Regularien/Nutzung der Vereinsboote

Nutzungsordnung für vereinseigene Boote und Zubehör

1.) Berechtigt zur Nutzung vereinseigener Boote und Zubehör ist jedes aktive Mitglied des Kanusport Gernsheim im TSV.

2.) Die Weitergabe und der Verleih an Dritte ist nicht erlaubt.

3.) Für die freie Benutzung von Booten und Zubehör - ohne Aufsicht durch den Sportwart, Jugendwart bzw. deren Vertreter - ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.

4.) Während der durch den Vorstand festgelegten Vereinsfahrten und Übungszeiten ist die freie Benutzung von vereinseigenen Booten untersagt. Ausnahmen hiervon, etwa beim Einsatz der Boote bei der Ausbildung von vereinseigenen Übungsleitern auf Bundes- oder Landesebene, kann nur der Vorstand gewähren.

5.) Die Verantwortung während der Vereinsfahrten hat der Fahrtenleiter. Während der Übungsstunden ist der Sportwart, Jugendwart bzw. deren Vertreter verantwortlich. Ihren Anordnungen ist grundsätzlich Folge zu leisten.

6.) Ausleihungen über mehrere Tage von vereinseigenen Booten und Zubehör sind nur nach Absprache mit dem Bootswart und dem Eintrag in ein gesondertes Formblatt möglich. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand. Mehrtägige Fahrten mit vereinseigenen Booten sind mindestens zwei Wochen vorher anzumelden.

7.) Private Boote, Paddel, Spritzdecken etc. (Privateigentum von Mitgliedern) dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der Besitzer benutzt werden.

8.) Bootsfahrten sind unbedingt vor Fahrtantritt mit dem entsprechenden Datum und Ziel ins Fahrtenbuch einzutragen (wegen Versicherungsschutz und Benutzernachweis). Nach der Fahrt erfolgen die Eintragungen der Rückkehrzeit und der genauen Anzahl der zurückgelegten Kilometer. Auch besondere Vorkommnisse sind zu dokumentieren.

9.) Die Boote und das Zubehör sollen sachgemäß genutzt und nach der Fahrt gegebenenfalls getrocknet und gesäubert werden. Es darf sich kein Wasser im Inneren der Boote befinden. Nach Nutzung muss die Lagerungsstätte und das Bootshausgelände gewissenhaft abgeschlossen werden.

10.) Für auftretende Schäden an vereinseigenen Booten und Zubehör ist der Benutzer verantwortlich. Schäden und eventuelle Verluste sind dem Bootswart umgehend mitzuteilen.

11.) Die Benutzung vereinseigener Boote und Zubehör durch Interessenten und Nichtmitglieder darf nur unter Aufsicht des Sportwartes, des Jugendwartes bzw. deren Vertreter erfolgen. Ausnahmen der Benutzung durch Nichtmitglieder regelt der Vorstand.

12.) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anforderungen des Umweltschutzes (siehe auch „10 goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur“ des DKV) und die Sicherheitsregeln beim Kajakfahren eingehalten werden müssen. Jeder Kanufahrer muss schwimmen können.

13.) Bei Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführte Nutzungsordnung ist ein sofortiger Ausschluss aus dem Verein möglich.

14.) Integraler Bestandteil dieser Verordnung sind die „Weisungsbefugnisse des Bootswartes“ (externes Formblatt).

15.) Bei offenen Fragen und in Problemfällen entscheidet der Vorstand.

Der Vorstand


Nutzungsordnung der Vereinsboote als PDF zum downloaden