Regularien/Nutzung der Kanuanhänger

Anhängerordnung

1.) Die Kanusportabteilung ist Eigentümer der betriebenen Anhänger.

2.) Nutzungsberechtigt sind die Mitglieder der Kanusportabteilung.

3.) Der Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Die Haftpflichtversicherung wird über das ziehende Fahrzeug sichergestellt. Vor Fahrtantritt versichert sich der Nutzer vom betriebsbereiten Zustand des Hängers (z.B. Funktion der Rück-, Bremslichter, Fahrtrichtungsanzeiger, Zustand und Luftdruck der Reifen, sowie der feste Sitz der Radmuttern)

4.) Die Anhänger sind als „Anhänger für Sportzwecke“ ausschließlich zum Transport von Booten und Zubehör zu nutzen.

5.) Die Beladung und Befestigung der Boote und des Zubehörs hat fach-, sachgerecht und gewissenhaft zu erfolgen.

6.) Die Kanusportabteilung hat immer Vorrang bei die Nutzung, um ihren Auftrag etwa bei Vereinsterminen nachzukommen.

7.) Über die Vereinstermine hinaus können die Anhänger durch Vereinsmitglieder genutzt werden. Die Nutzung regelt der Bootswart. Die Bedarfsanmeldung sollte zeitgerecht erfolgen.

Es wird eine Nutzungsgebühr in folgender Höhe erhoben:

a.) Tagessatz (von 0 bis 24 Uhr): 25 Euro
b.) Wochenende ( Fr. 12 Uhr bis So./Feiertag 24 Uhr): 50 Euro
c.) Woche* (Mo. 0 Uhr bis So./Feiertag 24 Uhr): 75 Euro

*ab der 2. Woche ist ein wöchentlicher Betrag in Höhe von 100 Euro zu entrichten.

8.) Der Ausleiher verpflichtet sich, sorgsam mit dem Anhänger umzugehen, diesen im einwandfreien Zustand zurückzugeben und Schäden unverzüglich schriftlich zu melden. Der Ausleiher verpflichtet sich, für die Beseitigung entstandener Schäden aufzukommen. Der Ausleiher verpflichtet sich, den Verein von Ansprüchen Dritter freizuhalten.

9.) Die Ausleihe an Nutzer außerhalb der Kanusportabteilung Gernsheim ist die Ausnahme. Dabei sind strenge Maßstäbe anzulegen, wie etwa eine Nutzung im engen Zusammenhang mit dem Kanusport im Schulwesen und in Ausbildungsstätten. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht statthaft.
Diese Ausleihe bedarf der Genehmigung des Vorstandes. Es wird eine Nutzungsgebühr festgelegt, eventuell eine Kaution für Reinigung und Schäden.

10.) Der Hänger ist durch geeignete Sicherungen und Maßnahmen vor Diebstahl zu sichern (Kugelschloss, Kette).

11.) Es ist ein Fahrtenbuch zu führen. Die Angaben über Nutzungsbeginn, -ende, Fahrtziel, Nutzer und Unterschrift sind Muss-Angaben. Das Fahrtenbuch ist ein Dokument, entsprechend zu führen und aufzubewahren.

Der Vorstand

 

Anhänger-Nutzungsordnung als PDF zum downloaden