FAQ/10 goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur
In Zusammenarbeit aller Wassersportverbände wurden diese 10 goldenen Regeln auf Anregung des Bundesverkehrsministeriums für den Bereich der an Bundeswasserstraßen angrenzenden Naturschutzgebiete erarbeitet. Wer denkt, nur Besitzer benzinbetriebener Dreckschleudern müssten diese beherzigen, irrt: Kanuten sollten auch hier beispielhaft vorangehen.
1. Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in allen sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplätze von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.
2. Halten Sie einen ausreichend Mindestabstand (wie auf unserem Foto) zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen - auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser - wenn möglich mehr als 100 Meter.
3. Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, mindestens zeitweise, untersagt oder nur unter Auflagen möglich. Beachten Sie die Befahrungsregeln!
4. Nehmen Sie in "Feuchtgebieten internationaler Bedeutung" bei der Ausübung des Wassersports besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzbedürftig.
5. Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
6. Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen, um diese zu gefährden.
7. Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um die Tiere nicht zu vertreiben oder zu stören. Halten Sie mindestens 300 bis 500 Meter Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen, und bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe markierten Fahrwassers. Fahren Sie hier mit langsamer Fahrstufe.
8. Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
9. Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöl in bestehende Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stilliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten.
10. Machen Sie sich diese Regeln zu eigen, informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrgebiet geltenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden. An kleinen Gewässern mit angrenzenden Naturschutzgebieten betrachtet der Deutsche Kanu-Verband die Wasserwanderwege als Wanderwege im Sinne der Naturschutzgesetze und -verordnungen. Ein Verlassen der Wasserwanderwege, etwa durch Anlanden, ist hier selbstverständlich nicht gestattet. Der DKV appelliert an seine Mitglieder und alle Kanuwanderer, sich im eigenen Interesse diszipliniert zu verhalten.
Darüber hinaus gelten diese 10 goldenen Regeln sinngemäß auf allen großen und kleinen Gewässern. Der Kanuwanderer mit seinem muskelkraftbetriebenen Sportboot sollte als aktiver Naturschützer immer bemüht sein, den größtmöglichen Abstand zu schützenswerten Ufer- und Schilfzonen zu halten.
Helfen Sie, die Lebensmöglichkeiten der Tier- und Pflanzenwelt in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern. Durch allgemeine Umweltverschmutzung und zerstörenden Wasserbau (das Foto zeigt Wartungsarbeiten an einer Staumauer) sind schon zu viele Arten in ihrem Bestand gefährdet.
Quelle: Bundesverkehrsministerium, Bearbeitung Webmaster